Finanzierungs-ABC
Grundbuch
Das Grundbuch ist ein
amtliches Register und gibt Auskunft über die tatsächliche
Beschaffenheit einer Grundstücks, den Eigentümer sowie
die Lasten und Beschränkungen, die auf dem Grundstück
ruhen (z.B. Wegerechte oder Vorkaufsrechte). Geführt wird
dieses Register beim Amtsgericht. Es kann von jedem, der ein berechtigtes
Interesse daran hat, eingesehen werden, z.B. vom Eigentümer,
Erwerber, Makler, Notar.
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