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Finanzierungs-ABC

Grunderwerbsteuer

Beim Erwerb eines bebauten oder unbebauten Grundstücks fällt Grunderwerbsteuer in der Regel von 3,5 Prozent vom Kaufpreis an. In einigen Bundesländern gilt ein abweichender Steuersatz von 4,5 Prozent: Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt (Stand 25.03.2010).

Nicht zu verwechseln ist die Grunderwerbsteuer mit der Grundsteuer, die jährlich an die Gemeinde entrichtet werden muss und auf Grundlage des Einheitswertes ermittelt wird.


 

 

 



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