Finanzierungs-ABC
Grunderwerbsteuer
Beim Erwerb
eines bebauten oder unbebauten Grundstücks fällt Grunderwerbsteuer
in der Regel von 3,5 Prozent vom Kaufpreis an. In einigen Bundesländern
gilt ein abweichender Steuersatz von 4,5 Prozent: Berlin, Hamburg
und Sachsen-Anhalt (Stand 25.03.2010).
Nicht zu
verwechseln ist die Grunderwerbsteuer mit der Grundsteuer, die
jährlich an die Gemeinde entrichtet werden muss und auf Grundlage
des
Einheitswertes ermittelt wird.
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