Finanzierungs-ABC
Schuldnertausch
Von einem Schuldnertausch
oder einer Schuldübernahme spricht man, ein neuer Schuldner
in die Rechte und Pflichten eines laufenden Vertrages eintritt
und dadurch den alten Schuldner befreit. Sinnvoll ist dies vor
allem beim Verkauf einer Immobilie, wenn der Käufer die Finanzierung
vom Verkäufer übernimmt. Voraussetzung dafür ist,
dass alle drei Parteien, Käufer, Verkäufer und Darlehensgeber,
einverstanden sind. Das setzt voraus, dass der Käufer eine
ähnlich gute oder sogar bessere Bonität wie der Verkäufer
hat. Sonst wird der Darlehensgeber seine Zustimmung sicher verweigern.
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