Die
Einspeisevergütung
Die Vergütung des "Stroms aus der Sonne" ist im
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt und wird auf alle Stromverbraucher
umgelegt. Zugespitzt könnte man sagen, daß die Verbraucher
ohne PV-Anlage über ihre höhere Stromrechnung die Gewinne
der Anlagenbesitzer finanzieren. Die Vergütung selber ist
abhängig von
- dem Jahr
der Inbetriebnahme (je früher, desto höher)
- der Anlagengröße
(je kleiner, desto höher)
- der Art
der Installation: an oder auf bestehenden Bauwerken wird stärker
gefördert als bei freistehenden Anlagen
Grundsätzlich
versteht man unter der Einspeisevergütung, wieviel Cent der
Besitzer der PV-Anlage für jede Kilowattstunde eingespeisten
Strom erhält. Dieser Betrag bleibt im Jahr der Inbetriebnahme
sowie die folgenden 20 Jahre immer gleich. Seit Einführung
des EEGs sind die Vergütungssätze für neue PV-Anlagen
kontinuierlich gefallen, da die Politik mit dieser Regelung einen
Kostendruck auf die Hersteller ausüben will: Diese sollen
die PV-Anlagen effizienter und kostengünstiger machen, um
langfristig keine Subventionen mehr zu benötigen. Wurde Sonnenstrom
durch Kleinanlagen, die 2004 ans Netz gingen, noch mit 57,4 Cent
pro kWh vergütet, brachte die kWh für neue Anlagen des
ersten Halbjahres 2010 nur noch 39,14 Cent ein.
| Entwicklung
der Einspeisevergütung seit 2004 |
 |
| 2004 |
57,40
Cent |
| 2005 |
54,53
Cent |
| 2006 |
51,80
Cent |
| 2007 |
49,21
Cent |
| 2008 |
46,75
Cent |
| 2009 |
43,01
Cent |
| 1.
Halbjahr 2010 |
39,14
Cent |
| 2.
Halbjahr 2010 |
32,88
Cent |
Über
die Höhe der Einspeisevergütung gibt es derzeit politischen
Streit (Stand: April 2010). Die Ursache dafür ist der durchschlagende
Erfolg der Photovoltaik in Deutschland. Da viel mehr Anlagen in
den letzten Jahren in Betrieb gegangen sind, als ursprünglich
prognostiziert wurde, sind die Kosten für die Stromvergütungen
überplanmäßig gestiegen. Dazu kommt, daß
diese Kosten langfristig - nämlich 20 Jahre lang - den normalen
Strom verteuern. Wegen dieser dauerhaften Belastung plant die
Politik eine weitere Senkung der Einspeisevergütung zum 1.
Juli 2010. Bis jetzt existiert ein Gesetzentwurf aus dem Bundesumweltministerium,
der aber noch nicht verabschiedet wurde.
|